AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller = Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen (insbesondere Lieferungen, Leistungen oder Angeboten an den Auftraggeber) zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
(2) Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich, auch per Fax oder Email niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder Bestätigung per Email des Auftragnehmers.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist der schriftlich, fernschriftlich oder per Email geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den/die schriftliche/n Vertrag/Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske ersetzt und sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fort gelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax bzw. Email. Andere Telekommunikationswege sind nicht ausreichend.
(3) Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (z. B. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
(4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(5) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
(6) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
(7) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum- oder Urheberrecht an allen, von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen sowie Hilfsmitteln, vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte benutzen oder vervielfältigen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Auftragnehmers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
§ 3 Widerrufsbelehrung
Für Auftraggeber, die Unternehmer sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
§ 4 Preise, Preisänderungen
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise geltend für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, dies betrifft auch Mehr-, Minder- und Sonderleistungen, werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich in Euro für Lieferung ab Geschäftssitz Altea zzgl. IVA, bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(3) Nachträglich, d. h. nach der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 12,00 zzgl. IVA. in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
(4) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt.
Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen.
Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftrags-wertes, mindestens € 29,00 zzgl. IVA. übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
(6) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Druckdaten bis zum vereinbarten Termin, ist bei der Zahlungsmodalität Kreditkarte eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 zzgl. IVA. fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet. Stornierungen der Aufträge während des Status „Auftrag erteilt“ durch den Auftraggeber werden ohne weitere Überprüfung des Auftragnehmers akzeptiert. Bei Stornierungen durch den Auftraggeber in einem späteren Status („Daten eingegangen“, „Fehlerhafte Daten“, „Daten fehlen“, „Daten im Druck“, „Daten in Weiterverarbeitung“, "Versandvorbereitung“), überprüft der Auftragnehmer, ob eine Stornierung überhaupt möglich ist. Dies teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber umgehend per Email mit. Stornierungen können nur vom Auftraggeber selbst und über sein Kundenkonto beantragt werden.
§ 5 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder Email anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den vom Auftragnehmer angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der Datenblätter sind zwingend zu beachten. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Profi-Datencheck). Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit, Liefergebiet
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
(4) Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.
(5) Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
(6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(7) Gerät der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
(8) Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
§ 7 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
§ 8 Gefahrenübergang – Versand
(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Auftraggebers oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
(2) Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Auftragnehmer betragen die Lagerkosten ein Prozent des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachungen sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, Altea, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(5) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
(6) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur
anzunehmen, unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadenersatzansprüche hieraus dem Auftragnehmer gegenüber.
§ 9 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten, sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Auftragnehmer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, auch per Fax oder Email zugegangen ist. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Auftragnehmer zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden nicht angenommen. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Auftragnehmer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem des bestimmungs-gemäßen Gebrauchs befindet. Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten und vom Auftragnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
(3)
In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom offenen oder gefalzten
Endformat); insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Bücher mit Rückendraht- oder
Ringösenheftung bis zu 4 mm vom Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu
2 mm vom Endformat, Werbetechnik 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu
1mm vom Endformat),
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
- geringfügigem Versatz (bis zu 1 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv.
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden) und dem Endprodukt.
(4) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(5) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
(6) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
(7) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(8) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtex
mplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
(9) Bei Sachmängeln des/der gelieferten Gegenstandes/Gegenstände ist der Auftragnehmer nach seiner, innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(10) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in § 18 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
(11) Bei Mängeln an Produkten/Teilen anderer Hersteller, die der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder z. B. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtstreits ist die Verjährung der betroffenen Gewährleitungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer gehemmt.
(12) Die Gewährleistung/Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber, die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung, zu tragen.
(13) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(14) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
(15) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten (siehe § 18).
(16) Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(17) Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über Druckprodukte und Dienstleistungen um Druckprodukte, insbesondere Layout-Service und Verteiler-Service (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnisses).
(2) Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Auftragnehmer.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten sollte, überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Auftragnehmer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Auftragnehmer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Auftragnehmer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen. Der Auftragnehmer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber dem Auftragnehmer.
(8) Der Auftragnehmer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
(9) Tritt der Auftragnehmer bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 11 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt per Barnachnahme, Vorauskasse, Sofortüberweisung oder Kreditkarte (der Auftragnehmer akzeptiert nur VISA und MasterCard). Bei Selbstabholung in allen ServiceCentern steht die Bar- oder EC-Kartenzahlung (nur deutsche EC-Karten) zur Verfügung. Bei Nachnahmelieferungen entsteht für den Standard- und Expressversand sowie für die Samstagszustellung eine zusätzliche Nachnahmegebühr in Höhe von € 5,75 (zzgl. IVA.) Bei Vorauskasse erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 (zzgl. IVA.). Bei Kreditkartenzahlung entsteht eine Onlinebearbeitungsgebühr von 3% des Gesamtbetrags, mindestens jedoch € 5,00 (zzgl. IVA.).
(2) Wird die Annahme unberechtigt verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenersatzpauschale von € 20,00 (netto). Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
(3) Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
(4) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis € 1.000 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
(5) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(7) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und nicht mehr zurück-gegeben werden kann.
(8) Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.
(9) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bzw. Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(10) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die G
genansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 12 Rechnungen, Genehmigungen und Änderungen
(1) Der Auftraggeber stimmt einer auf elektronischem Wege übermittelten Rechnung zu.
(2) Die vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Dieser kann bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition dem Auftragnehmer gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Frist.
§ 13 Patente/Urheberrechte/Marken
(1) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes/die gelieferten Daten stammt/e/n vom Auftraggeber.
(2) Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers (wie in § 13 (1) benannt) ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
(3) Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
(a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente usw.) beschafft oder
(b) den Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
§ 15 Handelsbrauch und Copyright
(1) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
(2) Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich dieser alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
§ 16 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 17 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.
(2) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten (siehe § 18).
(3) Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 20,00 zzgl. IVA. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
(4) Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen können nicht zurück gesendet werden.
§ 18 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 18 eingeschränkt.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht
(a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
(b) im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Auftragnehmer gemäß § 18 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Auftragnehmers für Sach- oder Personenschäden auf höchstens das 2-fache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (max. € 10.000.000), höchstens auf einen Betrag von € 5.000.000 je geschädigte Person bei Personenschäden beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(6) Soweit der Auftragnehmer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 18 gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 19 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber soweit der Auftraggeber, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist nach Wahl des Auftragnehmers Altea oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Auftragnehmer ist Altea ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(5) Vorbenannte Bestimmungen des § 19 (1) gelten auch, wenn der Auftraggeber Unternehmer, jedoch nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdienste, Versicherungen) zu übermitteln.
___________________________________________________________________________________________________________________________________________________
DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
des Online-Werbeunternehmens Centro de Publicidad, Ptd. Cap Blanc 77, 03590 Altea (Alicante)
Ihr Vertrauen in den korrekten Umgang mit Ihren Daten ist für uns eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg unseres Online-Angebots. Daher messen wir dem Datenschutz eine große Bedeutung bei. Die Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung Ihrer Daten geschieht ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, des TMG (Telemediengesetz) und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).Hiernach dürfen wir insbesondere personenbezogene Daten verwenden, soweit dies zur Vertragsbegründung und Vertragsausgestaltung, Leistungserbringung oder Abrechnung (Nutzungsdaten) erforderlich ist. Die Informationen, die wir von Ihnen bekommen, werden von uns für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Zahlung (bei Rechnungskauf auch für erforderliche Prüfungen) verwendet. Wir verwenden Ihre Informationen ferner, um mit Ihnen über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommunizieren sowie dazu, unsere Datensätze zu aktualisieren und Ihr Kundenkonto bei uns zu unterhalten und zu pflegen und Ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten. Wir nutzen Ihre Informationen schließlich, unsere Internetplattform und unsere Angebote zu verbessern, Missbrauch, insbesondere Betrug, vorzubeugen oder aufzudecken oder Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen zur Identität einer Person. Bei der Registrierung eines Kundenkontos sind z.B. folgende personenbezogene Daten anzugeben:Firmenname
Vorname und Nachname
Straße & Hausnummer
Postleitzahl
Stadt
Land (ist vorbelegt)
Telefonnummer
E-Mail-Adresse und E-Mail-Wiederholung
Passwort und Passwort-WiederholungBeim Besuch unserer Webseiten speichern wir für die Dauer von 7 Arbeitstagen den Domain-Namen oder die IP-Adresse des anfragenden Rechners, die Dateianfrage des Clients (Dateiname und URL), den http-Antwort-Code, die Internetseite, von der Sie uns besuchen, sowie das Datum und die Dauer Ihres Besuches. Die Speicherung erfolgt zur Ermittlung von Störungen oder Missbrauch unseres Online-Angebots und unserer Telekommunikationsdienste/-anlagen, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen und/oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. Eine Auswertung dieser Nutzungsdaten zur Erstellung personenbezogener Nutzungsprofile findet nicht statt, sofern Sie einer solchen Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt haben oder sofern dies innerhalb der nachfolgenden Bestimmungen abweichend geregelt ist. Im Falle von Störungen oder eines Missbrauchs behalten wir uns eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vor. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe dieser Nutzungsdaten an Dritte erfolgt nicht.
Wir verwenden Cookies zur Authentifizierung unserer Nutzer beim Login. Der Einsatz von Cookies dient der Gewährleistung des reibungslosen Betriebs und der Verbesserung unserer Angebote. Cookies sind kleine Textdateien, die entweder temporär im Arbeitsspeicher abgelegt oder permanent auf der Festplatte gespeichert werden („Session Cookie“ oder „permanenter Cookie“). Session Cookies werden nicht auf der Festplatte der Nutzer gespeichert, sondern verfallen beim Schließen des Internet Browser automatisch. Durch das Setzen von Cookies werden den Nutzern anonyme User-IDs zugeteilt, aber keinesfalls Programme auf dem Computer des Nutzers ausgeführt oder gar Computer-Viren übertragen.
Sie haben durch die Einstellung Ihres Internet-Browser-Programms die freie Wahl, ob Sie Cookies akzeptieren wollen, beim Setzen eines Cookies jeweils informiert zu werden oder aber alle Cookies abzulehnen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Nutzung unseres Angebots bei einer Ablehnung von Cookies nur eingeschränkt möglich ist.
Wir führen Protokolldateien über die Zugriffsdaten unserer Nutzer („Server-Logfiles“). Bei jedem Seitenaufruf durch den Nutzer übermittelt dessen Internet-Browser Zugriffsdaten, die automatisch in unseren Protokolldateien gespeichert werden. Diese Daten (z.B. IP-Adressen) können jedoch ohne weitere Maßnahmen keinen bestimmten Personen zugeordnet werden. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen, insbesondere mit den personenbezogenen Nutzerdaten, wird nicht vorgenommen. Die Protokolldateien enthalten die folgenden Informationen:Remote Host (Name und IP-Adresse des Rechners, der die Seite anfordert)User-Agent HTTP request header (Browser, Version)
Referer bzw. Referrer
Request-method, Request-path, Request-query-string und Request-protocol
Datum, Uhrzeit, Zeitzone
Wir behalten uns vor, die Server-Logfiles nachträglich über die letzte bekannte IP-Adresse von solchen Nutzern zu überprüfen, bei denen aufgrund konkreter Tatsachen der Verdacht besteht, dass diese unsere Webseiten und/oder unsere angebotenen Dienste gesetzes- und/oder vertragswidrig nutzen.Ihre personenbezogenen Daten werden von uns innerhalb Centro de Publicidad, wenn diese entweder dieser Datenschutzerklärung unterliegen oder Richtlinien befolgen, die mindestens ebenso viel Schutz bieten wie diese Datenschutzerklärung. An sonstige Dritte geben wir personenbezogenen Daten ausschließlich in dem im Folgenden beschriebenen Umfang weiter:Dienstleister: Wir beauftragen andere Unternehmen und Einzelpersonen mit der Erfüllung von Aufgaben für uns, wie z.B. Paketlieferung, Sendung von Briefen oder E-Mails, Pflege von Kundenlisten, Analyse von Datenbanken, Werbe- und Marketingmaßnahmen, Abwicklung von Zahlungen (Kreditkarte, Lastschriftverfahren und Rechnungskauf) sowie Kundenservice. Diese Dienstleister haben Zugang zu personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Sie dürfen diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, diese personenbezogenen Daten gemäß dieser Datenschutzerklärung sowie den deutschen Datenschutzgesetzen zu behandeln.Ansonsten werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an andere Unternehmen oder andere Organisationen weitergeben, es sei denn wir sind zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet, beispielsweise aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder behördlichen Anordnung.
Bei der Weitergabe Ihrer personenbezogener Daten an Dritte in dem oben beschriebenen Umfang und in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), stellen wir sicher, dass die Weitergabe der Informationen in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzerklärung und den deutschen Datenschutzgesetzen erfolgt.
Wenn Sie uns diesbezüglich Ihr Einverständnis mitgeteilt haben, dürfen wir Ihre personenbezogenen Daten auch zur Werbung, Beratung und Marktforschung und zum bedarfsgerechten Gestalten von Telemedien verwenden. Ihr diesbezügliches Einverständnis können Sie jederzeit gegenüber Centro de Publicidad unter info@publicidad4u.com widerrufen. Haben Sie Ihr Einverständnis nicht erklärt oder widerrufen Sie es, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt. Unsere Leistungen werden selbstverständlich unabhängig davon erbracht, ob Sie Ihr Einverständnis erteilen oder widerrufen.Auf unserer Webseite können an verschiedenen Stellen Inhalte von Kooperationspartnern eingebunden sein, die ihrerseits Angebote bereithalten. Diese haben sich uns gegenüber verpflichtet, ebenfalls die Vorgaben des Telemediengesetz (TMG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Für die Einhaltung dieser Vorgaben übernehmen wir jedoch keine Haftung. Wir bitten Sie, sich bei unseren Kooperationspartnern direkt über deren jeweilige Datenschutzpraxis zu informieren. Unsere Seite kann zudem Werbung von Dritten und Links zu Webseiten beinhalten, für die wir nicht verantwortlich sind. Wir übermitteln keine personenbezogenen Daten an diese Unternehmen.
Zur Veranschaulichung haben wir nachfolgend zwei Beispiele aufgeführt, wie wir personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen:Gewinnspiel: Wenn Sie sich dazu entschließen, an von uns veranstalteten Gewinnspielen teilzunehmen, werden wir Sie bitten, uns Ihren Namen sowie Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer und/oder Ihre postalische Adresse anzugeben, insbesondere um Sie im Falle eines Gewinnes informieren zu können sowie um sicherzugehen, dass jeder Teilnehmer nur einmal an dem Gewinnspiel teilnimmt.
Bestellung unseres Newsletters: Im Rahmen unseres Online-Angebots bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich über interessante Neuigkeiten von uns per Newsletter informieren zu lassen. Soweit Sie sich in den Verteiler unseres Newsletters eintragen, erhalten Sie an Ihre E-Mail-Adresse regelmäßig den gewünschten Newsletter. Aus dem Verteiler können Sie sich jederzeit wieder austragen. Wir werden die von Ihnen angegebenen Daten dann zu diesen Zwecken verarbeiten und nutzen.
Jeder Nutzer hat das Recht, kostenlos Auskunft von uns über die bei uns zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Einen Teil dieser personenbezogenen Daten können Sie direkt über Ihr Kundenkonto einsehen, so z.B. Bestellhistorie, persönliche Daten (einschließlich Name, E-Mail-Adresse, Passwort, Kommunikationseinstellungen), Einstellungen zu Zahlungsarten (einschließlich Kreditkarteninformationen), Angaben darüber, welche Informationen Sie per E-Mail von uns erhalten möchten (einschließlich unserer Benachrichtigungsservices, Verfügbarkeits- und Bestellbenachrichtigungen, Newsletter). Darüber hinausgehende Auskünfte über gespeicherte personenbezogene Daten sind schriftlich an Centro de Publicidad zu richten. Diesem Auskunftsersuchen ist zu Sicherheitszwecken eine beglaubigte Kopie eines amtlichen und gültigen Personalausweises beizufügen. Die Auskunft wird per Post an die im Personalausweis des Nutzers angegebene Anschrift gesendet.Soweit der Nutzer sein Kundenkonto endgültig löscht, werden alle von ihm vormals eingegebenen Daten automatisch vollständig gelöscht. Ein Antrag auf Löschung ist nicht erforderlich.
Ungeachtet dessen hat der Nutzer jederzeit das Recht, die Löschung oder Änderung von sämtlichen von ihm erhobenen personenbezogenen Daten zu verlangen, die über ihn bei uns gespeichert sind. Hierzu besteht die Möglichkeit, diese Daten innerhalb des Kundenkontos zu ändern (d.h. zu aktualisieren, zu korrigieren und/oder zu ergänzen) oder zu löschen. Zum Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer Sicherheit prüfen wir Ihre Identität, bevor Sie solche Maßnahmen vornehmen können. Sollten bei einem Dienst die Änderung Ihrer Daten innerhalb des Kundenkontos einmal nicht möglich sein oder ein solcher Bereich nicht existieren, dann können Sie dies gegenüber Centro de Publicidad unter info@publicidad4u.com mitteilen.
Um einen unbefugten Zugang zu Ihren Daten oder eine unbefugte Offenlegung Ihrer Daten zu verhindern, die Richtigkeit der Daten zu gewährleisten und die berechtigte Nutzung der Daten sicherzustellen, haben wir entsprechende technische und organisatorische Verfahren eingerichtet, um die Daten, die wir online erfragen, zu sichern und zu schützen. Dennoch können wir für die Offenlegung Ihrer Daten aufgrund von Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unberechtigtem Zugriff durch Dritte keine Verantwortung oder Haftung übernehmen.
Für Auskünfte und Anregungen zum Thema Datenschutz steht Ihnen Centro de Publicidad unter info@publicidad4u.com zur Verfügung.
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften zu ändern. Für die Nutzung unseres Online-Angebots gilt diesbezüglich immer die zum Zeitpunkt Ihres Besuchs online abrufbare Fassung der Allgemeinen Datenschutzbestimmung. Sofern Sie uns personenbezogene Daten von sich aus mitgeteilt haben, werden wir Sie über die geänderten Bedingungen in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail) spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten informieren. Widersprechen Sie diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die geänderte Allgemeine Datenschutzbestimmung als angenommen. Wir werden Sie in unserer Mitteilung auf die Bedeutung dieser Vierwochenfrist nochmals gesondert hinweisen.
Stand: Januar 2011